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© Gert Köstinger, Blattwerkstatt/stock.adobe.com, APAb morgigen Freitag gilt ein Alkoholverbot am Rennbahngelände, auch ein Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden
Am Rennbahngelände gilt Alkoholverbot, Schutzmaske muss getragen werden
Bezirkshauptmannschaft St. Veit erlässt Verordnung für Vergnügungspark. Sie tritt bereits am morgigen Freitag in Kraft.
