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Vergnügungspark auf Wiesenmarkt-Areal erlaubt

In der Zeit des abgesagten Wiesenmarktes gibt es einen Vergnügungspark auf der St. Veiter Rennbahn. Fragen und Antworten rund um Sicherheit, Kontrollen und Auflagen.

"Ein Vergnügungspark ist rechtlich erlaubt", so Bezirkshauptfrau Claudia Egger-Grillitsch
© Gert Köstinger
"Ein Vergnügungspark ist rechtlich erlaubt", so Bezirkshauptfrau Claudia Egger-Grillitsch
Simone Dragy