Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Hebammen und Gynäkologe müssen doch vor GerichtGrob fahrlässige Tötung sowie fahrlässige schwere Körperverletzung? Das Verfahren war bereits eingestellt, wird aber nach einer Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht nun doch weitergeführt. © GroßLandesgericht in Leobenvor 6 Jahren7. September 2020 um 13:22LiezenGericht +1Leoben