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Hebammen und Gynäkologe müssen doch vor Gericht

Grob fahrlässige Tötung sowie fahrlässige schwere Körperverletzung? Das Verfahren war bereits eingestellt, wird aber nach einer Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht nun doch weitergeführt.

Landesgericht in Leoben
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Landesgericht in Leoben