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Doping - Ex-Langläufer Wurm bekannte sich nicht schuldig

Der Prozess gegen den ehemaligen Skilangläufer Harald Wurm wegen Vergehens nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, schweren Sportbetrugs und falscher Beweisaussage ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Staatsanwalt beantragte die Einvernahme des deutschen Sportmediziners Mark S. Der 35-Jährige bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig.

© APA (Symbolbild/Getty/AFP)