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© APA/Jakob GruberNun 130 von 500 ausgebildeten Kärntner Notärzten lassen sich auch zu Diensten eintragen
Im Kärntner Notärztestreit ist keine Lösung in Sicht
Künftig wird im Kabeg-Dienstvertrag festgehalten, dass der neu angestellte Anästhesist auch zum notärztlichen Dienst herangezogen werden kann.

Thomas Martinz