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Starkregenfälle sorgen für fatale Steinschläge

Gefährdungspotenzial für Wanderer und Bergsteiger lässt sich mit Verbauungen zumindest mindern - laut Experten bleibt aber "gewisses Restrisiko im alpinen Gelände immer bestehen".

Die Eishöhle und der Zustieg dürfen seit dem Unfall nicht betreten werden
© (c) APA/FRANZ NEUMAYR
Die Eishöhle und der Zustieg dürfen seit dem Unfall nicht betreten werden