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© (c) vladdeep - stock.adobe.comDem Mann war es möglich, dank Pflegeleistung seiner Lebensgefährtin einen Großteil des Pflegegeldes zu sparen
Nach Trennung: 57.700 Euro für die Pflege des Lebensgefährten
Nach Trennung vom pflegebedürftgen Lebensgefährten: OGH-Urteil spricht der Frau einen Teil des angesparten Pflegegeldes zu.

Daniela Bachal