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Besuchsregelung: Pro Patient ist nur ein Angehöriger gestattet

Bei Kindern werden in den Krankenanstalten Ausnahmen gemacht. Nicht dezidiert aufgelistet im Maßnahmenkatalog ist der „Gesundheitscheck“ der Besucher.

Die Hygienevorschriften sind beim Betreten und Verlassen der Station einzuhalten
© Helmuth Weichselbraun
Die Hygienevorschriften sind beim Betreten und Verlassen der Station einzuhalten
Thomas Martinz