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Kontrolliert werden Lokale nur im "Vorbeifahren"

Schwerpunktmäßige Kontrollen der Behörden gibt es weder in Bezug auf die Sperrstunde um 23 Uhr noch in Bezug auf die Maskenpflicht bei Mitarbeitern im Gastgewerbe. Die Polizei kontrolliert die Sperrstunde nur im Rahmen der normalen Streife.

Maskenpflicht in der Gastronomie wird generell nicht kontrolliert, die Sperrstunde in Lokalen nur im Rahmen der normalen Polizeistreife
© APA/Sebastian Kahnert
Maskenpflicht in der Gastronomie wird generell nicht kontrolliert, die Sperrstunde in Lokalen nur im Rahmen der normalen Polizeistreife
Astrid Jäger