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Bauern dürfen nicht, was Kühe dürfen

Grenzwertig: Nach geltender Corona-Verordnung dürfen Bauern die Staatsgrenze nicht überschreiten, um auf ihre Weiden zu kommen. Auch Wanderer und Biker sind betroffen.

Almbauern dürfen nicht zu illegalen Grenzgängern werden, wenn sie im Sommer ihr Vieh versorgen müssen
© KK/Privat
Almbauern dürfen nicht zu illegalen Grenzgängern werden, wenn sie im Sommer ihr Vieh versorgen müssen
Von  Leopold Salcher und Von Florian Eder