Gericht untermauert Urteil gegen Rechtsterroristin Zschäpe
Der Tatbeitrag Zschäpes sei "objektiv wesentlich" gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Die genaue Argumentation ist deshalb von großem Interesse, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das NSU-Urteil überprüfen muss.