Die nächsten Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen betreffen den Sport. Wie Fachminister Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch erklärte, sollen ab 1. Mai diverse Sportstätten vom allgemeinen Betretungsverbot ausgenommen sein. Als Beispiele nannte der Vizekanzler Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, dazu Pferdesport- und Schießanlagen. Spitzensportler dürfen schon früher wieder trainieren.