Villacher Gärtnerei wegen Blumenverkaufs angezeigt
Gärtnereien sind von den verordneten Geschäftsschließungen ausgenommen, dürfen aber keine Floristen-Produkte verkaufen. Eine Villacher Gärtnerei wurde wegen Blumenverkauf angezeigt. Der Betrieb erhebt Einspruch gegen die Strafe.