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Land sichert Institutionen der Behinderten- und Jugendhilfe finanziell ab

Institutionen der Jugend- und Behindertenhilfe dürfen Klienten nach Hause schicken, wenn dies möglich ist. Finanziell wurden sie vom Land abgesichert und können flexibel agieren. Schutzausrüstung ist weiter Mangelware.

© Juergen Fuchs
Soziallandesrätin Doris Kampus nahm den Pflegeheimbetreibern zumindest die finanziellen Sorgen