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Land sichert Institutionen der Behinderten- und Jugendhilfe finanziell ab

Institutionen der Jugend- und Behindertenhilfe dürfen Klienten nach Hause schicken, wenn dies möglich ist. Finanziell wurden sie vom Land abgesichert und können flexibel agieren. Schutzausrüstung ist weiter Mangelware.

Soziallandesrätin Doris Kampus nahm den Pflegeheimbetreibern zumindest die finanziellen Sorgen
© Juergen Fuchs
Soziallandesrätin Doris Kampus nahm den Pflegeheimbetreibern zumindest die finanziellen Sorgen