Steuerliche Sonderregelungen für Opfer der Corona-Krise
Finanzminister Gernot Blümel setzt steuerliche Sonderregelungen infolge der Coronakrise fest - sie betreffen die Einkommens- und Körperschaftssteuer. Sie können gesenkt oder gar auf Null gesenkt werden, heißt es in einer Erklärung am Samstag.