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Teiltauglichkeit soll ab 2021 gelten
Schon ab Jahresbeginn 2021 sollen auch teiltaugliche Jungmänner zu Wehr- und Zivildienst herangezogen werden.

Schon ab Jahresbeginn 2021 sollen auch teiltaugliche Jungmänner zu Wehr- und Zivildienst herangezogen werden.
