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Das Bundes-Verfassungs-Gericht in Deutschland ermöglicht Sterbehilfe

In Deutschland hat das Bundes-Verfassungs-Gericht das Verbot für die geschäftsmäßige Sterbehilfe für nichtig erklärt. Das heißt das Verbot gilt nicht. Bei der geschäftsmäßigen Sterbehilfe meint man, dass man mehrmals Sterbehilfe anbietet. Laut dem Gericht soll jeder Mensch selber entscheiden können, ob er weiter leben möchte.

© APA (dpa)