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Deutsches Verfassungsgericht öffnet Tür für Sterbehilfe

Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland ist vom deutschen Verfassungsgericht gekippt worden. "Es gebe ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

© APA (dpa)