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Darf man im Fasching andere straflos zu Tode erschrecken?

In Bayern verkleidete sich unlängst ein 45-jähriger als Busch, stellte sich in der Fußgängerzone in einen Blumenkübel, erschreckte Passanten und filmte sie dabei. Das rief die Polizei auf den Plan. Was würde dem Scherzbold nach österreichischem Recht blühen? Wir haben nachgefragt.

Das Erschrecken der Leute selbst könnte einen Verwaltungsstraftatbestand erfüllen
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Das Erschrecken der Leute selbst könnte einen Verwaltungsstraftatbestand erfüllen
Daniela Bachal