Neues OGH-Urteil: Auch Herzinfarkt gilt als Unfallfolge
Vom Versicherungsschutz sind gemeinhin Unfälle umfasst, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall herbeigeführt werden; Herzinfarkt oder Schlaganfall gilt jedoch in keinem Fall als Unfallfolge. Der OGH sah das jetzt anders.