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Quarantäne unter Zwang ist rechtlich möglich

Bei Verdacht auf Ansteckung, greift das Epidemiegesetz, das eine „Absonderung“ unter Polizeieinsatz möglich macht. So geschehen bei einer Salzburgerin.

31-jährige Salzburgerin flüchtete aus Virus-Isolierstation des Uniklinikums Salzburg
© APA/VERA REITER
31-jährige Salzburgerin flüchtete aus Virus-Isolierstation des Uniklinikums Salzburg
Daniela Bachal