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© APA/DIETMAR STIPLOVSEK
Täter zu lebenslanger Haft verurteilt
Richter sprach von "äußerst brutaler, rachsüchtiger und heimtückischer Tat". Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter sprach von "äußerst brutaler, rachsüchtiger und heimtückischer Tat". Urteil ist nicht rechtskräftig.
