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Skifahrerin stürzte bei Fahrt mit Babylift und klagte Liftbetreiber

Frau wollte 5300 Euro Schmerzensgeld von Liftbetreiber. Sie wurde vom Bügel eines Kinderliftes getroffen und verletzt. Gericht urteilte, dass die Skifahrerin an dem Unfall selbst schuld sei, weil sie nicht aufmerksam genug war.

Bei einem Babylift, so ähnlich wie diesem, passierte der Unfall
© Gerlitzen
Bei einem Babylift, so ähnlich wie diesem, passierte der Unfall
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten