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Kritik an Jagderlaubnis in der Schonzeit

Sturmschäden, die 2017 auf 600 Hektar Wald in Gitschtal entstanden sind, führten zu einer Wildfreihaltezone. Das heißt, dass während der Schonzeit gejagt werden kann, damit Verbissschäden auf wiederaufgeforsteten Flächen vermindert werden. Die Jägerschaft findet die Verordnung des Landes „höchst bedenklich“.

Jagderlaubnis in der Schonzeit regt auf
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Jagderlaubnis in der Schonzeit regt auf
Martina Pirker-Tragatschnig
Von   und Martina Pirker