Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Flug-Linien haften für umgekippten Kaffee im Flugzeug

In Zukunft haben Flug-Gäste bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten Kaffee Anspruch auf eine Entschädigung. Das gilt, wenn sie nicht selbst für den Unfall verantwortlich sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) so entschieden.

© APA (dpa)