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© APA/GEORG HOCHMUTHMartin Sellner, Sprecher der Identitären
Hausdurchsuchungen bei Martin Sellner waren rechtswidrig
Oberlandesgericht Graz gab der Beschwerde des Identitären-Chefs statt. Der Anfangsverdacht sei für eine Hausdurchsuchung unzureichend gewesen.
