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Verfassungsdienst des Landes lässt FPÖ abblitzen

„Keine gesetzliche Verpflichtung“, Akten und Unterlagen Kontrollausschuss vorzulegen, heißt es in Reaktion auf Forderungen der FPÖ. Diese denkt nun an Einsetzung eines U-Ausschusses.

Werden die Landesgesellschaften ein Fall für einen U-Ausschuss im Landtag?
© KLZ/Markus Traussnig
Werden die Landesgesellschaften ein Fall für einen U-Ausschuss im Landtag?
Wolfgang Fercher
Chefredakteur Kärnten & Osttirol