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Ehemaliger Anwalt wegen Veruntreuung vor Gericht

Einschlägig vorbestrafter Jurist verwendet laut Anklage 23.000 Euro Klientengelder für sich. 63-Jähriger bekannte sich nicht schuldig: Gegenrechnung auf offene Forderungen seien korrekt gewesen. Freispruch in zwei Fällen.

Ein ehemaliger Anwalt soll Klientengelder für sich behalten haben
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Ein ehemaliger Anwalt soll Klientengelder für sich behalten haben