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Über Umwege soll Widmung für Merkur-Markt durchgesetzt werden

Stadtgemeinde will mit erneuter Erweiterung der Kernzonenverordnung für die Stadt Widmungsbeschränkung für EKZ 1 unterlaufen. Die Wirtschaftskammer hat dazu bereits eine ablehnende Stellungnahme abgegeben.

Auf diesem Schotterparkplatz nördlich der Umfahrungsstraße (aktuell außerhalb Kernzone) ist der Merkur-Markt geplant
© Markus Traussnig
Auf diesem Schotterparkplatz nördlich der Umfahrungsstraße (aktuell außerhalb Kernzone) ist der Merkur-Markt geplant
Hubert Budai