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Lebenserhaltende Maßnahmen beendet: Schuldspruch wegen Mord

Die Angeklagte will den Totkranken auf Verlangen getötet haben. Während die Frau Beatmungsschlauch und Co. entfernte, war der Sterbeprozess bereits im Gange. Sie wurde am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.

Die Frau wurde am Landesgericht für Strafsachen nicht rechtskräftig des Mordes schuldig gesprochen
© APA/HERBERT NEUBAUER
Die Frau wurde am Landesgericht für Strafsachen nicht rechtskräftig des Mordes schuldig gesprochen