Lebenserhaltende Maßnahmen beendet: Schuldspruch wegen Mord
Die Angeklagte will den Totkranken auf Verlangen getötet haben. Während die Frau Beatmungsschlauch und Co. entfernte, war der Sterbeprozess bereits im Gange. Sie wurde am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.