Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Heizkosten: Wie lange kann man Einspruch erheben?Wer mit der Heizkostenabrechnung nicht einverstanden ist, hat nur befristet Zeit, dagegen vorzugehen. Mietrechtsexperten erklären wann und was unter anderem bei einem Mieter- oder auch Eigentümerwechsel passiert. © (c) Africa Studio - stock.adobe.comSechs Monate ist Zeit, Einspruch zu erheben, dann gilt die Heizkostenabrechnung als in Ordnungvor 7 Jahren14. Oktober 2019 um 03:08Mein Recht