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Heizkosten: Wie lange kann man Einspruch erheben?

Wer mit der Heizkostenabrechnung nicht einverstanden ist, hat nur befristet Zeit, dagegen vorzugehen. Mietrechtsexperten erklären wann und was unter anderem bei einem Mieter- oder auch Eigentümerwechsel passiert.

Sechs Monate ist Zeit, Einspruch zu erheben, dann gilt die Heizkostenabrechnung als in Ordnung
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Sechs Monate ist Zeit, Einspruch zu erheben, dann gilt die Heizkostenabrechnung als in Ordnung