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Arzt vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen

Dem Chirurg wurde vorgeworfen, er habe seine Einkünfte aus Honoraren einer Salzburger Privatklinik von 2009 bis 2014 nicht versteuert. Er beteuerte seine Unschuld. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

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