Gilt auch die Kopie eines eigenhändig geschriebenen Testaments?
Nach dem Tod einer geschiedenen Frau ohne Kinder im Jahr 2017 gab es nur die Kopie eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments von 2004, auf dem die Verstorbene 2003 noch selbst handschriftlich Änderungen durchgeführt und unterschrieben hatte. Der OGH entschied nun im Erbenstreit um die Gültigkeit dieses letzten Willens.