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Lösung für Parkplatz-Frage nicht in Sicht

Ausflügler, die am Kulm falsch parken, werden anschließend per Anwaltsbrief zur Kassa gebeten. Noch sind in der Servitutsfrage auf dem eigentlich privaten Grundstück nicht alle Rechtsfragen geklärt.

Parken ist auf der dem Berg zugewandten Seite erlaubt (hier rechts). Die beiden Autos im Hintergrund parken falsch
© Jonas Pregartner
Parken ist auf der dem Berg zugewandten Seite erlaubt (hier rechts). Die beiden Autos im Hintergrund parken falsch
Jonas Pregartner