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Bekanntester Hahn Frankreichs darf weiter krähen

Das Gericht verurteilte die Kläger, diese müssen nun 1.000 Euro Entschädigung an die Besitzerin von Gockel "Maurice" zahlen und die Gerichtskosten tragen.

"Maurice" mit seiner Halterin Corinne Fesseau
© (c) APA/AFP/XAVIER LEOTY
"Maurice" mit seiner Halterin Corinne Fesseau