Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Bekanntester Hahn Frankreichs darf weiter krähenDas Gericht verurteilte die Kläger, diese müssen nun 1.000 Euro Entschädigung an die Besitzerin von Gockel "Maurice" zahlen und die Gerichtskosten tragen. © (c) APA/AFP/XAVIER LEOTY"Maurice" mit seiner Halterin Corinne Fesseau vor 7 Jahren5. September 2019 um 08:56