Staatsanwaltschaft sieht keine Vorteilsnahme durch Strache und Gudenus
Die Forderung der beiden (nunmehrigen Ex-)Politiker nach Parteispenden für künftige Bauaufträge stellten keine Vorteilsannahme dar, weil sie 2017 noch nicht für Vergaben zuständig waren. Die Ermittlungen wegen Untreue laufen aber weiter.