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Ein Jahr Haft für ehemaligen Pflege-Manager

Betrügerische Krida, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Untreue? Ein Schaden von rund 400.000 Euro war am Mittwoch angeklagt. Beide Angeklagten bekannten sich schuldig, nahmen die (teil-)bedingten Freiheitsstrafen an.

Richter Helmut Wlasak führte die Verhandlung
© klz/hoffmann
Richter Helmut Wlasak führte die Verhandlung
Thomas Rossacher