Volle Anrechnung der Karenzzeiten ab Donnerstag wirksam
Karenzzeiten werden bei Gehaltsvorrückungen ab Donnerstag voll anerkannt. Für die Bemessung von Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen wurden bisher maximal zehn Karenzmonate angerechnet. Ab nun wird für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten - also auch Gehaltsvorrückungen - die gesamte Karenzzeit in vollem Umfang berücksichtigt.