Bundesverband der Gewaltschutzzentren fordert Überarbeitung des Gesetzespakets. Es enthalte zwar viele Besserungen - sei aber in Hinblick auf Täterarbeit und geplante Strafverschärfung unausgereift.
Täter über die ein Betretungsverbot ausgesprochen wird, sollen künftig in verpflichtende Täterberatungsstellen und für die Beratung bezahlen - das kritisiert der Bundesverband der Gewaltschutzzentren