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Kritik an Gesetzeslücke im Parteispendengesetz

Der Vorsitzende des Parteien-Transparenz-Senats im Kanzleramt, Gunther Gruber, kritisiert eine Gesetzeslücke bei der Bestrafung illegaler Parteispenden. Konkret geht es darum, dass für unzulässige Sachspenden zwar die Parteien belangt werden können, nicht aber die jeweils verantwortlichen Funktionäre. "Das Gesetz ist unvollständig", sagt Gruber im Gespräch mit der APA.

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