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Kein Fremdverschulden nach Hitzetod von Kleinkind
Nach dem Tod eines zweijährigen Buben in der Steiermark am Mittwoch hat die Polizei am Donnerstag mitgeteilt, dass kein Fremdverschulden festzustellen gewesen sei. Das Kind dürfte am Montag unbemerkt in ein Auto am Hof der Familie geklettert und eingeschlafen sein. Als der Bub im überhitzten Wagen gefunden wurde, war er dehydriert. Zwei Tage später starb er in der Grazer Kinderklinik.