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Bedingte Einweisung für Amokfahrt mit bis zu 195 km/h

Ein psychisch Kranker ist am Mittwoch vom Wiener Landesgericht nach einer Amokfahrt, bei der er am 28. Dezember 2018 mit seinem Auto bei einem Tempo von bis zu 195 km/h andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht hatte, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Bauer) sah die Einweisung allerdings auf fünf Jahre bedingt nach.

© APA