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Urlauber klagten wegen Schmutz und Fußpilz

Reisende klagten entgangene Urlaubsfreuden ein. Das Essen sei ungenießbar gewesen und sie seien wegen der Verschmutzungen im Hotel erkrankt. Forderungen wurden abgewiesen.

Für entgangene Urlaubsfreuden gab es keine Entschädigung.
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Für entgangene Urlaubsfreuden gab es keine Entschädigung.
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten