Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Mildere Strafe für Obstbauer nach Bienensterben

Oberlandesgericht Graz wandelte teilbedingte Haft in bedingte Haft und Geldstrafe um. Der Kärntner muss somit nicht ins Gefängnis.

Der 47-Jährige hatte seine Obstbäume entgegen den Bestimmungen während der Blüte mit einem für Bienen gefährlichen Mittel gespritzt.
© marina_foteeva - stock.adobe.com
Der 47-Jährige hatte seine Obstbäume entgegen den Bestimmungen während der Blüte mit einem für Bienen gefährlichen Mittel gespritzt.