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© marina_foteeva - stock.adobe.comDer 47-Jährige hatte seine Obstbäume entgegen den Bestimmungen während der Blüte mit einem für Bienen gefährlichen Mittel gespritzt.
Mildere Strafe für Obstbauer nach Bienensterben
Oberlandesgericht Graz wandelte teilbedingte Haft in bedingte Haft und Geldstrafe um. Der Kärntner muss somit nicht ins Gefängnis.
