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VfGH wies Raucherschutz-Antrag der Wiener Landesregierung ab

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der Wiener Landesregierung zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz in der seit 1. Mai geltenden Fassung mit Erkenntnis von Dienstag abgewiesen. Der VfGH sieht den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Raucherlaubnis in der Gastronomie nicht überschritten.

© APA (Fohringer)