Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Wer für den Weg bezahlen mussServitutsrechte und Pflichten. Wer ein Recht auf die Benützung eines privaten Weges hat und Gebrauch davon macht, muss sich laut ABGB auch an den Kosten für dessen Erhaltung beteiligen. © (c) Ramil Gibadullin - stock.adobe.com (Ramil Gibadullin)Die Straßenerhaltung ist Sache von Eigentümern und ServitutsberechtigtenDaniela Bachalvor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:38Wohnen