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Wenn unschuldige Unfallopfer leer ausgehen

Wer ein Auto ohne Einwilligung des Besitzers fährt, ist ein Schwarzfahrer. Für Schäden, die ein solcher verursacht, haftet die Kfz-Versicherung nur bedingt. Worauf es im Einzelfall ankommt.

Unser Leser hatte als unschuldiges Opfer eines Verkehrsunfalls einen doppelten Schock
© SINISA PISMESTROVIC
Unser Leser hatte als unschuldiges Opfer eines Verkehrsunfalls einen doppelten Schock
Daniela Bachal