Mutmaßliche Polizeigewalt: Nur die Staatsanwaltschaft entscheidet
Vier Fälle von mutmaßlicher Polizeigewalt durch vier Beamte werden nun untersucht. Polizei sieht derzeit keinen Grund für weitere dienstrechtliche Maßnahmen. Staatsanwaltschaft betont, dass sie allein das Ermittlungsverfahren leitet.