Bluttat in Tulln - Beschuldigter einschlägig vorbestraft
Der 36-Jährige, der seine vier Jahre jüngere Ehefrau im Jänner auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in Tulln erstochen haben soll, muss sich vor dem Landesgericht St. Pölten wegen Mordes verantworten. Der Termin steht noch nicht fest. Der Anklageschrift zufolge ist der Beschuldigte im Mai 2017 wegen fortgesetzter Gewaltausübung verurteilt worden und damit einschlägig vorbestraft.