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Nach dem Regen: Osterfeuer dürfen nun doch entzündet werden

Die Verordnung, wonach Feuer nicht entzündet werden dürfen, wird von der Bezirkshauptmannschaft am Dienstag aufgehoben. Osterfeuer müssen jedoch bei den Gemeinden angemeldet werden. Frist beachten!

Den traditionellen Osterfeuern steht nichts mehr im Wege
© Fuchs Jürgen
Den traditionellen Osterfeuern steht nichts mehr im Wege